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Baurechtliche Bewilligungspflicht bei Wärmepumpen entfällt

Veröffentlichunsdatum
11 Juni, 2026
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Wer eine Luftwärmepumpe in oder an seinem Haus installieren möchte, benötigt bereits ab dem 13. Juni 2026 keine baurechtliche Bewilligung mehr, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler: „Wir reduzieren den bürokratischen Aufwand. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft.“ Die Landesregierung hat heute (Dienstag) eine entsprechende Verordnung erlassen.

Die Verwaltung soll Wirtschaft und Bevölkerung in Vorarlberg wirksam unterstützen, erläutert der Landeshauptmann: „Deshalb sorgen wir im eigenen Zuständigkeitsbereich für effizientere Prozesse, schnellere Verfahren und raschere Entscheidungen.“

Der Entfall der Bewilligungspflicht für Wärmepumpen ermöglicht eine einfachere und raschere Realisierung dieser Vorhaben. Landesrat Tittler betont: „Mit dem Installationsbetrieb ihres Vertrauens wissen die Vorarlberger Bauwerberinnen und Bauwerber die geltenden Anforderungen umzusetzen. Ein umfangreiches Bauverfahren ist dafür zukünftig nicht mehr erforderlich.“ Nicht zuletzt wird durch diese Maßnahme ein Anreiz geschaffen, den Einsatz nachhaltiger Wärmeversorgung zu verstärken.

Zukünftig sollen Luftwärmepumpen und Erdwärmepumpen mit Vertikalkollektoren (Tiefsonden) bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen keiner Baubewilligung oder Bauanzeige unterliegen. Die Freistellung umfasst auch jene baulichen Anlagen, die für die Aufstellung und den Betrieb der Wärmepumpe erforderlich sind. Die Errichtung kann sowohl im Freien als auch im Gebäude erfolgen.

Klare und transparente Vorgaben zu Abständen und Lautstärke stellen sicher, dass durch die Freistellung weder eine Gesundheitsgefährdung von Menschen noch eine das ortsübliche Ausmaß im Wohngebiet übersteigende Belästigung zu erwarten ist. Dies wurde von den im Ermittlungsverfahren beigezogenen Sachverständigen aus den Bereichen Schalltechnik, Geologie, Trinkwasser, Wasserwirtschaft und Medizin bestätigt.

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