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Begleitpersonen bei PVA-Begutachtungen ab sofort zugelassen

Veröffentlichunsdatum
10 Juni, 2026
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Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige Personen und andere Betroffene dürfen künftig bei Begutachtungen durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Vertrauensperson mitbringen. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen.

„Begutachtungen sind für viele Betroffene eine belastende Situation. Eine Vertrauensperson an der Seite kann nicht nur emotional stützen, sondern auch sicherstellen, dass alle relevanten Informationen vollständig weitergegeben werden. Diese Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Würde und Fairness im System“, betont Nationalrätin Heike Eder (ÖVP).

Zustimmung kommt auch von Landesebene: „Gerade Menschen in vulnerablen Situationen brauchen Unterstützung, wenn es um so wichtige Entscheidungen geht. Wir können stolz darauf sein, dass in Vorarlberg ohnehin beispielsweise eine der höchsten Bewilligungsquoten beim Pflegegeld mit knapp 80 Prozent österreichweit hat. Eine Begleitperson sichert zusätzlich die Unabhängigkeit“, erklärt Landtagsabgeordnete Heidi Schuster-Burda (VP).

Die Reform tritt am 1. September in Kraft. „Ich bin froh, dass wir den Betroffenen in Sachen Pflegegeld, Invalidität, Behinderung oder Berufsunfähigkeit Sicherheit bieten können“, hält Eder abschließend fest.

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