Schwangerschaft, Elternschaft oder eine schwere längerfristige Erkrankung dürfen gewählte Abgeordnete nicht daran hindern, ihr Mandat wirksam auszuüben. VP-Landtagsabgeordnete Christina Hörburger spricht sich daher dafür aus, die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine zeitlich begrenzte Stimmrechtsübertragung in den Landtagen zu schaffen. Mit einem Selbstständigen Antrag im Vorarlberger Landtag soll dazu ein Impuls in Richtung Bund gesetzt werden.
„Ein Mandat muss so flexibel sein wie das Leben. Wer Verantwortung für ein Kind übernimmt oder gesundheitlich schwer belastet ist, darf nicht in einen Konflikt zwischen Familie, Gesundheit und politischer Mitbestimmung gedrängt werden“, betont Hörburger. Ziel sei ausdrücklich nicht, Abgeordnete aus dem parlamentarischen Geschehen herauszunehmen. Im Gegenteil: Es geht darum, die Ausübung des Mandats so weit wie möglich aufrechtzuerhalten – mit Teilnahme an Sitzungen, Redebeiträgen und Terminen, wo dies möglich ist, und mit einer klar begrenzten Stimmrechtsübertragung dort, wo physische Anwesenheit vorübergehend nicht oder nicht durchgehend möglich ist.
Auf europäischer Ebene wurde mit der geplanten Einführung des sogenannten „Proxy Voting“ bereits ein wichtiger Schritt gesetzt. Abgeordnete des Europäischen Parlaments sollen während einer Schwangerschaft sowie nach der Geburt ihres Kindes ihr Stimmrecht für eine begrenzte Zeit an ein anderes Mitglied übertragen können. Auch internationale Beispiele, etwa aus dem britischen Unterhaus, zeigen laut Hörburger, dass ein solches Instrument klar begrenzt, missbrauchssicher und demokratiepolitisch sauber ausgestaltet werden kann.
Vorarlberg ist die erste Volksvertretung Österreichs mit Geschlechterparität. „Das ist ein starkes Zeichen. Jetzt müssen wir auch die Strukturen so weiterentwickeln, dass politische Verantwortung mit familiärer Verantwortung besser vereinbar wird“, so Hörburger. In den vergangenen Gesetzgebungsperioden wurden bereits mehrere Kinder von Mitgliedern des Vorarlberger Landtags geboren. Das zeige, dass diese Frage keine Theorie sei, sondern konkrete Lebensrealität von Mandatarinnen und Mandataren betreffe.
Eine eigenständige landesgesetzliche Regelung wäre aufgrund der begrenzten Verfassungsautonomie der Länder rechtlich unsicher. Deshalb wird Landesregierung ersucht, sich bei der Bundesregierung für die Schaffung einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Grundlage einzusetzen. Diese soll es ermöglichen, eine zeitlich begrenzte Stimmrechtsübertragung aus klar definierten Gründen wie Schwangerschaft, Elternschaft oder schwerer längerfristiger Erkrankung auch auf Ebene der Landtage umzusetzen.
„Vorarlberg versteht sich als chancenreicher Lebensraum für Kinder. Dazu gehört auch, dass wir Familienfreundlichkeit in der Politik selbst ernst nehmen. Wer Menschen ermutigen will, Verantwortung zu übernehmen, muss moderne und lebensnahe Rahmenbedingungen schaffen. Proxy Voting bedeutet daher nicht Rückzug, sondern mehr Teilhabe: Abgeordnete sollen präsent bleiben und ihr Mandat wahrnehmen können – so weit es ihre Situation zulässt“, hält Hörburger abschließend fest.