Neues Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz stärkt Eigentumsbildung

Neues Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz stärkt Eigentumsbildung

Die geplante Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WBGG) hat vor allem die erleichterte Eigentumsbildung im Fokus. „Die Stärkung der Eigentumsbildung in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft wird den Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern den Weg in Richtung Wohn-Eigentum erleichtern“, klärt VP-Nationalrat Norbert Sieber auf und weiter, „das Hauptaugenmerk liegt für mich in der Ausweitung der Fristen. Künftig wird es den Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern möglich sein die Wohnung bereits nach 5 Jahren zu erwerben und zwar bis zum Ablauf des 20 Jahres ihres Mietvertrages. Das ist eine massive Ausweitung zur bisherigen Regelung! Diese sah bisher einen Zeitraum zwischen 10 und 15 Jahren vor!“

Die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger haben immer schon viel Wert auf die Eigentumsbildung gelegt. Das zeigt die hohe Zahl an Eigentumsbesitzern im Bundesländervergleich. Mit diesem Gesetz wird eine deutliche Erleichterung für den Erwerb des Eigentums geschaffen. Die Bundesregierung setzt also konsequent die Versprechen im Regierungsprogramm um. „Die Bildung von Eigentum ist schließlich eine der besten Investitionen in die Altersvorsorge und damit gegen Altersarmut“, sagt Nationalrat Sieber weiter.

Neben dem erleichterten Zugang zu Eigentum sind mit der Novelle auch die  Sicherung der gemeinnützigen Mietwohnungsbestände, der Schutz der gemeinnützigen Vermögenswidmung und die Modernisierung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft verbunden.


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