Null-Toleranz bei Verletzung des Asylrechts

Null-Toleranz bei Verletzung des Asylrechts

„Personen, die Schutz und Hilfe in Österreich suchen, müssen sich an die bei uns geltende Rechts- und Wertordnung halten: All jene, die sich nicht daran halten und wegen schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, müssen mit aller Härte des Gesetzes geahndet und letztlich konsequent abgeschoben werden“, bekräftigt Sicherheitslandesrat Christian Gantner in einer außerparlamentarischen Anfragebeantwortung. Er verweist auf die von Seiten der Vorarlberger Landesregierung wiederholt an die Bundesregierung gerichtete Forderung, eine Sicherungshaft für gefährliche Personen einzuführen.

Den vollständigen Text dazu finden Sie auch unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-65531.html

Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ ist die Schaffung dieser Möglichkeit ausdrücklich auf Bundesebene verankert, um Lücken im derzeitigen Rechtssystem im Umgang mit gefährlichen Personen zu schließen und zum Schutz der Allgemeinheit und im Interesse der öffentlichen Sicherheit zusätzlich einen verfassungskonformen Hafttatbestand einzuführen. Die Umsetzung einer Sicherungshaft erfordert aber eine 2/3-Mehrheit im Parlament und somit das Zutun mehrerer politischer Kräfte. Vorarlberg hält seine Forderung – insbesondere angesichts aktueller Ereignisse – weiter aufrecht, betont Landesrat Gantner: „Hier muss Null-Toleranz gelten und es darf zu keiner Aufweichung des Asylgesetzes kommen. Anhängige Asylverfahren sind in diesen Fällen rasch zu beenden.“

Bezüglich des in der Anfrage angesprochenen Falles einer Gewalttat in einer Flüchtlingsunterkunft unterstreicht Gantner die gute und konsequente Polizeiarbeit, dank der sich die tatverdächtigen Personen nun in Untersuchungshaft befinden.

Zentrale Anliegen – auf Landes- wie auf Bundesebene – seien neben der Repression seit vielen Jahren auch die Prävention und der Schutz vor Gewalt. Um Gewalttaten und kriminelle Handlungen durch Asylwerbende und Asylberechtigte möglichst zu verhindern, werden die gemeinsamen Bemühungen mit den zuständigen Sicherheitsbehörden und den Systempartnern im Bereich Flüchtlingswesen und Integration konsequent fortgeführt. „Sie sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zu deren Erfüllung Bund, Länder, Gemeinden und auch die Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen sowie Medien an einem Strang ziehen müssen“, so Landesrat Gantner.


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