Steigende Energiepreise: Förderprogramm für Unternehmen kommt

Steigende Energiepreise: Förderprogramm für Unternehmen kommt

Die steigenden Energiepreise stellen auch die heimischen Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung hat heute (Mittwoch) mit dem Energiekostenzuschuss ein entsprechendes Förderprogramm beschlossen. Die Budgetmittel werden – vorbehaltlich Zustimmung des Gesetzgebers - von 450 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro beinahe verdreifacht. Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich: „Das ist eine wichtige und notwendige Maßnahme zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft“.

Den vollständigen Text dazu finden Sie auch unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-65712.html

Die Energiekosten haben ein Ausmaß erreicht, dass Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten, mit weitreichenden Folgen, verdeutlicht Wallner: „Deshalb war es dringend notwendig, rasch entsprechende Maßnahmen zu setzen. Mit diesem neuen Förderprogramm wird der heimischen Wirtschaft kräftig unter die Arme gegriffen.“

„Die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft steht auf dem Spiel. Insbesondere energieintensive und exportorientierte Unternehmen und somit im speziellen Maß die Vorarlberger Wirtschaft sind von der Situation überproportional betroffen“, verdeutlicht der Landesrat: „Deshalb brauchen die betroffenen Unternehmen rasche Hilfen des Bundes.“

Förderprogramm des Bundes

Die Förderung ist Teil des Anti-Teuerungspakets und hat zum Ziel, die Preissteigerungen bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abzufedern, den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu erhalten. Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive österreichische Unternehmen insgesamt in vier Stufen unterstützt. Die Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert.

In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro. Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich. In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Wallner und Tittler: „Nicht auf die Kleinen vergessen“

Kleinst- und Kleinbetriebe sind ebenfalls von den hohen Energiekosten betroffen – auch sie brauchen Unterstützung. Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.


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