Intensiver Austausch zwischen Bund und Ländern zum Flüchtlingswesen

Intensiver Austausch zwischen Bund und Ländern zum Flüchtlingswesen

Flüchtlingsunterbringung, Schutz der EU-Außengrenzen, Asylwesen und Arbeitsmarktintegration – diese Themenschwerpunkte bestimmten die Tagesordnung der LandesflüchtlingsreferentInnenkonferenz heute, Freitag, im burgenländischen Parndorf. Zu vier Punkten wurden von den für das Flüchtlingswesen zuständigen Landesrätinnen und Landesräten der Bundesländer einstimmige Beschlüsse gefasst. „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass es gerade in herausfordernden Zeiten wichtig ist, einen offenen Austausch zwischen dem Bund und den Bundesländern zu pflegen. Ich bin zuversichtlich, dass wir in einem weiterhin partnerschaftlichen Miteinander auch diese aktuelle Herausforderung bewältigen werden“, sagte Landesrat Christian Gantner im Anschluss an das Treffen.

Die Länder richten an den Bund einen gemeinsamen Antrag zur Einführung eines transparenten Realkostenmodells zur Abrechnung der anfallenden Grundversorgungskosten. Dies gilt vor allem für den Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Dazu zählen Menschen, die in Einrichtungen der Pflege und Betreuung, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind. Für alle weiteren im regulären Grundversorgungssystem untergebrachten Personen sollen die bestehenden Standards evaluiert um die Grundlage zur Weiterentwicklung der Grundversorgungstarife zu schaffen. Dabei soll auch die Frage von etwaigen Kostenhöchstsätzen geklärt werden.

Ein weiterer einstimmiger Beschluss zielt darauf ab, die seitens der Bundesregierung bereits gesetzten Maßnahmen der Grenzsicherung und Außerlandesbringung von nicht mehr Aufenthaltsberechtigten fortzuführen und zu intensivieren sowie sich darüber hinaus auf europäischer Ebene für eine unionsrechtliche Umsetzung von Erstaufnahmezentren an den EU-Außengrenzen einzusetzen. „Wir bekennen uns zur geltenden Grundversorgungsvereinbarung und unserer Verantwortung für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Gleichzeitig ist für uns aber auch klar, dass alle Beteiligten ihre Hausaufgaben zu machen haben. Dazu zählen neben einem konsequenten EU-Außengrenzschutz und strengem Vorgehen gegen das illegale Schlepperwesen auch europaweit einheitliche Grenz- und Visaregelungen, sowie eine faire Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Europas und vollziehbare Rückführungsabkommen“, so Landesrat Gantner.

In der derzeit geltenden Dublin-III-Verordnung haben sich die EU-Staaten darauf verständigt, dass geflüchtete Personen in dem Land ihren Asylantrag zu stellen haben, in dem sie erstmalig registriert werden. Die derzeitige Praxis ist jedoch, dass einige Mitgliedsstaaten die Geflüchteten unbehelligt durch ihr Staatsgebiet reisen lassen und sie schließlich erstmalig in Österreich registriert werden und dort ihren Asylantrag stellen. Dieses Ungleichgewicht gilt es zu beseitigen. Mit einstimmigem Beschluss bitten nun die Landesintegrationsreferentinnen und -referenten den zuständigen Bundesminister auf EU-Ebene für die korrekte Umsetzung dieses Abkommens einzutreten.

„Eine möglichst rasche Integration in den Arbeitsmarkt gilt in Vorarlberg seit jeher als wichtiger Schritt für eine gelingende Integration. Deshalb haben wir den Antrag zur Anhebung der Freibetragsgrenze befürwortet“, betont Landesrat Gantner. Dabei geht es darum, dass ein Zuverdienst aus einer Erwerbstätigkeit nicht unmittelbar zum gänzlichen Verlust von Grundversorgungsleistungen führt, sondern diese nur anteilsmäßig reduziert werden und somit ein Anreiz zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit geschaffen wird. Dabei soll es aber nicht zu einer Ungleichbehandlung von inländischen Sozialleistungsbeziehenden kommen.

Foto: Land Burgenland


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