Faire Lösung für Mitarbeitende in Spitälern und Sozialeinrichtungen

Faire Lösung für Mitarbeitende in Spitälern und Sozialeinrichtungen

Sonderzahlungen und Stundengutschriften zum Ausgleich der Arbeitszeitkonten – Landesrätinnen Rüscher und Wiesflecker begrüßen die getroffene Vereinbarung

Die Coronakrise hat sich auf die Arbeitszeiten der in den Landeskrankenhäusern und den Sozialeinrichtungen Beschäftigten sehr unterschiedlich ausgewirkt. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im März und April immer vor Ort und unter erschwerten Bedingungen im Einsatz für Patientinnen und Patienten. Bei anderen wiederum musste – aufgrund der Einschränkungen im Leistungsangebot und der gesetzten Schutzmaßnahmen – der Dienstplan umgestellt werden. Sie konnten daher ihr eingeplantes Monatssoll nicht erreichen und haben Minusstunden auf ihrem Zeitkonto stehen. In intensiven Verhandlungen wurde nun für den Spitalsbereich eine gut abgestimmte Lösung erzielt, die fair und wertschätzend gegenüber allen Betroffenen und zugleich nachhaltig und finanziell tragbar ist, teilt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher mit. Die Verhandlungen im Sozialbereich sind kurz vor dem Abschluss, so Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker.

Die zwischen KHBG und Betriebsrat vereinbarte Lösung besteht aus einem Mix an verschiedenen Maßnahmen. Die Mitarbeitenden, die in den Monaten März und April mit erhöhtem Einsatz und Engagement dafür gesorgt haben, dass innert kürzester Zeit die Vorarlberger Krankenhäuser auf einen funktionieren Krisenbetrieb umgestellt wurden, erhalten eine steuerfreie Covidprämie in Höhe von 200 Euro. Jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mehr als 24 Mehr- bzw. Überstunden in diesen zwei Monaten geleistet haben erhalten darüber hinaus eine zusätzliche Prämie.

Jene, die aufgrund der notwendigen Organisationsmaßnahmen unter dem Stundensoll geblieben sind, erhalten 75 Prozent ihrer Minusstunden gutgeschrieben. Die Urlaubsguthaben bleiben dabei erhalten. Sollte es trotzdem noch Härtefälle geben, können im jeweiligen Haus Einzelfalllösungen erarbeitet werden.

Die aus der Coronakrise gewonnenen Erfahrungen werden genutzt, um zeitnah gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Regelung für künftige Pandemien oder Krisenfälle zu erarbeiten. Darin werden die Leitplanken für ein Personalmanagement in solchen Ausnahmesituationen gemeinsam festgelegt.

Landesrätin Rüscher ist nach Gesprächen mit Führungskräften, dem Betriebsrat und Beschäftigten in den Spitälern überzeugt, dass diese Lösung breite Akzeptanz findet. „Damit können wir die ersten beiden Monate der Pandemie abschließen und den Blick wieder nach vorne richten“, sagt sie.

Covid-Prämie auch in Sozialeinrichtungen

Eine steuerfreie Bonuszahlung wird auch in den Sozialeinrichtungen und im Pflegebereich ausbezahlt werden, kündigt Landesrätin Wiesflecker an. Das gilt für Mitarbeitende, die im erwähnten Zeitraum bei ihrer Tätigkeit persönlichen und physischen Kontakt mit den zu betreuenden Menschen hatten, also insbesondere für die Beschäftigten in der Betreuung und Pflege älterer oder beeinträchtigter Menschen sowie in der Behinderten-, Wohnungslosen- und Kinder- und Jugendhilfe. „Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch angesichts der Gefahr, selbst angesteckt zu werden, großen persönlichen Einsatz gezeigt. Um dieses besondere Engagement zu honorieren, wollen wir die einmalige Sonderzahlung aus Mitteln des Sozialfonds gewähren“, so Wiesflecker. Über die konkrete Ausgestaltung laufen gerade die Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft.

Gleichzeitig sei aber auch hier wichtig, an einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen zu arbeiten. Dementsprechend werde in einem bereits laufenden Prozess an einer Verbesserung der Personalbemessung für den stationären Langzeitbereich gearbeitet. Priorität habe dabei die Veränderung des Personalschlüssels für die Nachtdienste.

Foto: ©mauche.eu


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