Ausschussvorschau: Klare Konsequenzen aus dem Verbrechen an der BH Dornbirn

Ausschussvorschau: Klare Konsequenzen aus dem Verbrechen an der BH Dornbirn

Im morgigen Rechtsauschuss unter der Leitung von LAbg. Thomas Winsauer wird das schreckliche Verbrechen in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 6. Februar 2019 und mögliche Konsequenzen daraus zur Debatte stehen. Die Tatsache, dass ein Mitarbeiter der Vorarlberger Landesverwaltung aufgrund seiner Position bzw. in Erfüllung seiner Pflichten zu Tode gebracht wird, ist erschreckend und für Vorarlberg absolutes Neuland. Einen Fall in dieser Tragweite und in dieser Dimension hat es hierzulande noch nie gegeben. Von Seiten der FPÖ wurden dazu mehrere Anträge eingebracht. „Wir werden gemeinsam mit den Grünen und den Neos diesen Anträgen eine Ausschussvorlage gegenüberstellen, die zwei zentrale Punkte beinhaltet. Erstens die Aufforderung, die Sicherheitskonzepte für die Amtsgebäude in Vorarlberg einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und schnellstmöglich Maßnahmen zu setzen, die die bestmögliche Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vordergrund der Überlegungen stellen“, berichtet Klubobmann Roland Frühstück und erinnert an das bereits umgesetzte Maßnahmenpaket der Landesregierung mit Sicherheitsschleusen an den Eingängen der Bezirkshauptmannschaften und des Landhauses.

 

Zweiter Antragspunkt ist ein Appell an die Bundesregierung, alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit Personen, die in Österreich einen Asylantrag stellen, obwohl sie offenkundig ein großes Gefährdungspotenzial für die öffentliche Sicherheit aufweisen bis zum Ausgang des Asylverfahrens zukünftig freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unterworfen werden.“ Klar ist für Roland Frühstück, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur auf Grund schwerwiegender Delikte, wie frühere rechtskräftige Verurteilungen aufgrund schwerer Verbrechen, bereits erteilter Aufenthaltsverbote oder belegter Kampfeinsätze als „foreign fighters“ erteilt werden können.

 

Einheitliche Regeln für Tiertransporte

 

Im Landwirtschaftsausschuss wird auf Antrag der Vorarlberger Volkspartei eine Vereinheitlichung der Regeln für Tiertransporte auf europäischer Ebene diskutiert. „In Österreich und auch in Deutschland wird die EU-Verordnung (EG) 1/2005 dermaßen interpretiert, dass die Unterbringungszeit bei einer Sammelstelle vor einer neuerlichen Verladung mindestens 48 Stunden zu betragen hat. Der Südtiroler Landesrat Schuler räumt in der Anfragebeantwortung ein, dass das Gesundheitsministerium in Rom die Verordnung (EG)1/2005 anders interpretiert als die Kollegen in Österreich und eine Ausnahmeregelung erteilt, damit die Tiere nur 6 Stunden an der Sammelstelle sein müssen“, berichtet Roland Frühstück. Da die Bestimmungen der EU-Verordnung in Österreich und Italien unterschiedlich interpretiert und angewandt werden und eine rechtliche Prüfung ergeben hat, dass ein Verbot der Abfertigung von Kälbertransporten von Vorarlberg derzeit nicht möglich ist, braucht es eine Klärung seitens der Europäischen Union. „Diese rechtliche Unschärfe muss von den europäischen Institutionen ausgeräumt werden“, so Frühstück abschließend.


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