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Nationalrat beschließt steuerliche Entlastung für Überstunden und Feiertagsarbeit

Veröffentlichunsdatum
22 Jänner, 2026
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ÖAAB Vorarlberg begrüßt Erleichterung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Nationalrat hat in seiner ersten Sitzung des Jahres eine Novelle zum Einkommensteuergesetz beschlossen. Zuschläge für Überstunden und Feiertagsarbeit werden künftig steuerlich begünstigt. Die Freiheitlichen und die Grünen stimmten nicht zu.

Für das laufende Jahr bleiben – rückwirkend ab 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden pro Monat und bis zu 170 Euro steuerfrei. Zusätzlich wird Feiertagsarbeitsentgelt bis zu 400 Euro steuerfrei gestellt. Die Novelle wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen.

Nationalrätin Heike Eder betont:
„Wir wollen mit dieser Maßnahme jene unterstützen, die durch ihre zusätzliche Arbeitsleistung einen wichtigen Beitrag für unser Land leisten.“

ÖAAB-Obfrau Veronika Marte ergänzt:
„Gerade für Vorarlberg ist diese Entlastung ein starkes Signal. In Branchen wie Tourismus und Industrie sind Überstunden oft unvermeidbar. Mit der Steuerbefreiung sorgen wir dafür, dass sich diese zusätzliche Leistung auch finanziell lohnt.“

Vorarlberg geht vor.