Das Urteil gegen August Wöginger ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig. Das weitere Verfahren bleibt daher abzuwarten, erklärt VP-Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz.
Zum Rücktritt Wögingers als Klubobmann sagt Wetz: August Wöginger hat über viele Jahre mit großem Einsatz Verantwortung übernommen. Nach dieser langen und belastenden Zeit ist seine Entscheidung menschlich nachvollziehbar.
Abschließend betont Wetz: Ich danke August Wöginger für seine Arbeit als Klubobmann. Als Abgeordneter und als Mensch hat er weiterhin unser Vertrauen.