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Klubobmann Wöginger: Rücktritt ist zu respektieren, weiteres Verfahren ist abzuwarten

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milorad
Veröffentlichunsdatum
4 Mai, 2026
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Das Urteil gegen August Wöginger ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig. „Das weitere Verfahren bleibt daher abzuwarten“, erklärt VP-Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz.
Zum Rücktritt Wögingers als Klubobmann sagt Wetz: „August Wöginger hat über viele Jahre mit großem Einsatz Verantwortung übernommen. Nach dieser langen und belastenden Zeit ist seine Entscheidung menschlich nachvollziehbar.“
Abschließend betont Wetz: „Ich danke August Wöginger für seine Arbeit als Klubobmann. Als Abgeordneter und als Mensch hat er weiterhin unser Vertrauen.“

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