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VP-Landtagsklub bewertet Prüfergebnisse konstruktiv und positiv

Veröffentlichunsdatum
2 Juni, 2026
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VP-Klubobfrau Veronika Marte und LTVP Monika Vonier in ihrer Funktion als klubinterne Rechnungsprüferin freuen sich, dass der Landesrechnungshof im Zuge der Prüfung der Verwendung der Fraktionsförderung des Jahres 2024 in der Gebarung des VP-Landtagsklubs grundsätzlich keine Anhaltspunkte entdeckt hat, die einen Rückzahlungstatbestand nach dem Parteienförderungsgesetz darstellen. „Aus unserer Sicht ist das sehr erfreulich!“ Vonier betont, dass sich die Einschätzung des Landesrechnungshofs hinsichtlich der Optimierungsmöglichkeiten bei Belegführung und Zahlungsverkehr mit den Hinweisen der VP-internen Rechnungsprüfung decken. „Der VP-Klub ist bestrebt, hier auf der Höhe der Zeit zu agieren und bemüht sich laufend um Verbesserungen.“

Die im Prüfbericht angesprochenen hohen Rücklagen sind für VP-Klubobfrau Marte ein „angenehmes“ Problem. „Die Rücklagen haben sich zum allergrößten Teil in einer Zeit gebildet, als die Volkspartei in Vorarlberg über eine absolute Mehrheit verfügte. Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich positiv, dass meine Vorgänger sparsam und effizient gewirtschaftet haben.“ Vonier betont, dass auch dieses Thema bereits Gegenstand klubinterner Beratungen war und weiter diskutiert werde. „Ein abrupter Abbau der Rücklagen wäre aus unserer Sicht mit den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit aber nur schwer vereinbar.“

Eine Präzisierung, welche Ausgaben die Landtagsklubs widmungskonform tätigen können und welche keinesfalls, ist für Marte und Vonier gut vorstellbar. „Aufwendungen ohne Bezug zur Landtagsarbeit sind grundsätzlich zu vermeiden. Der vorliegende Prüfbericht zeigt aber, dass die Klubs immer wieder mit Grenzfällen konfrontiert sind. Insofern ist jede diesbezügliche Klarstellung zu begrüßen.“

Veronika Marte und Monika Vonier betonen abschließend, dass der VP-Landtagsklub die beiden Hinweise des Landesrechnungshofs hinsichtlich einer unrichtigen Verbuchung von Zinseinnahmen (EUR 2.173,00) und der Nichtberücksichtigung von Zu- und Abflüssen auf Verrechnungskonten (EUR 3.250,00) natürlich zur Kenntnis nimmt. „Obwohl diese Praxis im Rahmen der Wirtschaftsprüfungen der vergangenen Jahre nie beanstandet wurde, wird der VP-Landtagsklub diesen LRH-Hinweisen Rechnung tragen.“

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