Die NEOS wollen das Vorarlberger Bestattungsgesetz ändern und jene Verpflichtung streichen, wonach zumindest ein Teil der Asche auf einem Friedhof oder einem Waldfriedhof beigesetzt werden muss.
Landtagsabgeordneter Clemens Ender hält den Grundgedanken der bestehenden Regelung für wichtig: „Beim Umgang mit unseren Verstorbenen geht es nicht nur um die Freiheit eines Einzelnen. Es geht auch um Pietät, gemeinsames Gedenken und Rücksicht auf alle Angehörigen. Deshalb gilt für mich: Ruhe in Frieden statt Ruhe in Freiheit.“
Für Ender ist entscheidend, dass nicht nur eine einzelne Person für sich allein einen Ort des Gedenkens hat. „Wir wollen einen Ort, an dem alle Angehörigen, Freunde und Wegbegleiter Abschied nehmen und eines verstorbenen Menschen gedenken können. Trauer darf nicht davon abhängen, ob jemand Zugang zu einer privaten Wohnung oder einem privaten Grundstück hat.“
Dieser Gedanke ist auch in den Erläuterungen zur bestehenden gesetzlichen Regelung ausdrücklich festgehalten. Demnach soll durch die Beisetzung eines Teils der Asche an einem öffentlich zugänglichen Ort sichergestellt werden, dass niemand von der Trauer ausgeschlossen wird und Angehörige, Freunde und Bekannte einen gemeinsamen Ort des Erinnerns haben.
„Persönliche Wünsche im Umgang mit Trauer verdienen Respekt. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung dafür, dass das Gedenken nicht zum Privileg Einzelner wird. Ein öffentlich zugänglicher Ort schafft Verlässlichkeit für alle Menschen, die einem Verstorbenen verbunden waren“, so Ender abschließend.