Reform der Mindestsicherung bringt mehr Gerechtigkeit

Reform der Mindestsicherung bringt mehr Gerechtigkeit

"Die Bundesregierung setzt langjährige ÖAAB-Forderung um. Die Neuregelung beinhaltet vor allem Verbesserungen für Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und Alleinerziehende. Sie ist ein wesentliches Instrument, um Armut zu vermeiden, und gleichzeitig die Betroffenen so rasch wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren", bewertet ÖAAB-Landesobmann Harald Witwer die geplanten Änderungen positiv. "So steht das auch im ÖAAB-Leitantrag vom Juni 2018."

Erfreut zeigt sich ÖAAB-Landesobmann Harald Witwer zum Beschluss über die Sozialhilfe im Ministerrat: „Es muss ein klares ‘Ja’ zur sozialen Unterstützung geben, aber auch ein klares ‘Nein’ zu Sozialmissbrauch. In diesem Zusammenhang wurde die frühere Bedarfsorientierte Mindestsicherung unter die Lupe genommen, entsprechend adaptiert und überarbeitet.”

“Die Sozialhilfe ist ein notwendiges soziales Netz für Menschen, die unsere Unterstützung brauchen, weil sie für ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufkommen können. Gleichzeitig darf die staatliche Unterstützung nicht das Arbeitskommen ersetzen. Es muss im Sinne der neuen sozialen Gerechtigkeit einen spürbaren Unterschied zwischen Arbeitseinkommen und Transferleistung geben. Mit dieser Reform ist es nun gelungen, ein faires, gerechtes und nachhaltiges System zu schaffen, das weiterhin jene unterstützt, die es auch wirklich brauchen. Und aber auch gleichzeitig aufzeigt, dass sich Arbeit lohnt“, so Witwer abschließend.

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