Grüne „Zusatzforderungen“ basieren auf nicht nachvollziehbaren Zahlen

Grüne „Zusatzforderungen“ basieren auf nicht nachvollziehbaren Zahlen

Erhalt der Landesgrünzone ist wesentlicher Teil des einstimmig beschlossenen „Raumbild Vorarlberg 2030“

„Ich teile die Auffassung von Nina Tomaselli, dass wir uns um den Erhalt der Landesgrünzone aktiv bemühen müssen; das von ihr mit nicht nachvollziehbaren Zahlen untermauerte, negative Szenario in Sachen Grünzone teile ich aber nicht, ebenso wenig ihre daraus resultierenden sehr weitreichenden Forderungen!“ Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung am 2. April 2019 einstimmig das Konzept „Raumbild Vorarlberg 2030“ beschlossen hat, ist VP-Klubobmann Roland Frühstück über Zeitpunkt und Inhalt der heutigen Willenskundgebung der grünen Klubobmann-Stellvertreterin ohnehin etwas verwundert.

„Im Raumbild wird ganz klar darauf Wert gelegt, dass die Landesgrünzone in ihrem Zusammenhang und in ihrer Größe weitgehend erhalten und in ihren verschiedenen Qualitäten gestärkt werden muss.“ Auch die Herausnahme von Flächen, so Roland Frühstück, soll laut Raumbild klar geregelt werden. „Diese soll in erster Linie nur für Betriebe und nach einer Alternativenprüfung sowie auf Basis eindeutiger Kompensationsregeln erfolgen.“ Frühstück räumt ein, dass für die Erweiterung bestehender Betriebe in oder angrenzend an die Grünzone weniger strenge Regeln vorgesehen sind. „Dazu kann ich aber vorbehaltlos stehen, weil es geradezu skurril wäre, wenn wir heimischen Familienbetrieben bei ihrer Weiterentwicklung unnötig Prügel vor die Füße werfen würden. Die Regeln für die Kompensation sind aber jedenfalls anzuwenden.“

Der VP-Klubobmann betont, dass die Landesregierung mit dem „Raumbild Vorarlberg 2030“ ein ambitioniertes Pflichtenheft geschaffen hat, das in der nächsten Gesetzgebungsperiode abgearbeitet werden muss. „Priorität haben dabei die Evaluierung der Sondergebiets-widmungen, die Erarbeitung von Landschaftsentwicklungskonzepten, die Festlegung von Regeln für die (in Ausnahmefällen erforderliche) Herausnahme von Flächen aus der Grünzone und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung (etwa die Schaffung von mehr begrünten Dächern).“ Ein eigenes Landesgesetz zum Erhalt der Grünzone, so Frühstück abschließend, sei aber nicht nötig.

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