Ausschussvorschau: Wiedereingliederung soll zukunftsfit werden

Ausschussvorschau: Wiedereingliederung soll zukunftsfit werden

Rahmenbedingungen für das Parken werden neu geregelt

Der morgige Sozialpolitische Ausschuss beschäftigt sich auf Antrag der Vorarlberger Volkspartei mit einem Beschluss des Landtags aus dem Jahr 2016, der eine Forcierung des Eingliederungsmanagements nach Langzeitkrankenständen (ab sechs Wochen) sowie des Teilzeitkrankenstands (ab dem 1. Tag) gefordert hat. „Zwischenzeitlich ist österreichweit das Wiedereingliederungsmodell der Bundeseinrichtung „Fit2Work“ im Einsatz, das zwar in Summe ein großer Gewinn ist, aber im Detail doch noch Schwächen aufweist“, berichtet VP-Klubobmann Roland Frühstück.

So ist es derzeit für Saisonarbeitskräfte nicht möglich, dieses Modell in Anspruch zu nehmen, da zwingend eine Beschäftigung „innert der letzten drei Monate“ im Betrieb vorgelegen sein muss. Ebenso in der Kritik ist die mangelnde Flexibilität des Modells. Insbesondere bei Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen wird oft erst bei der tatsächlichen Wiederaufnahme der Arbeit klar, zu wie viel Prozent eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter bereits wieder arbeiten kann. Dies sollte auch in gegenseitiger Abstimmung mehrmals verändert werden können, was derzeit durch sehr strikte Vorgaben nicht möglich ist. „Es ist der Zeitpunkt gekommen, das bestehende Wiedereingliederungsmodell gemeinsam mit den Sozialpartnern gesamthaft zu evaluieren und die Erfahrungen aus der Praxis in einer Reform der bestehenden Regelungen einfließen zu lassen“, erläutert Frühstück die Zielsetzungen des vorliegenden Landtagsantrags der Regierungsfraktionen, über den im Ausschuss abgestimmt werden wird.

Reform des Parkabgabegesetzes

Weiters stehen im Rechtsauschuss eine Reihe von Gesetzesänderungen auf der Tagesordnung: „Auf Wunsch der Gemeinden wird das Parkabgabegesetz an die aktuellen Bedürfnisse – Stichwort Parkmanagement – angepasst. Die Regierungsvorlagen zum Kindergartengesetz und zum Jugendhilfegesetz sind die Umsetzung einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Elementarpädagogik. So ersetzt das neue Kindergartengesetz drei frühere Vereinbarungen zwischen den Bund und den Bundesländern.  Zusätzlich wird das Bauproduktegesetz erneuert“, berichtet VP-Klubobmann Roland Frühstück von einer Reihe von Gesetzesvorhaben.

Vor allem bei den größeren Gemeinden spielt das Management von öffentlichen Parkflächen eine immer wichtigere Rolle. Damit hier die Gemeinden die notwendige Flexibilität haben, sieht das neue Parkabgabegesetz eine Reihe von Neuerungen vor: „Künftig gibt es einen „Tarifkorridor“ für jede angefangene Stunde. Auch können die Gemeinden einen niedrigeren Mindestbetrag oder auch gar keine Abgabe für die ersten 1,5 Stunden festsetzen. Weiters können die Mindest- und Höchstbeträge durch die Gemeinden rascher indexiert werden. Neu sind auch die entsprechenden Rahmenbedingungen für das „Handyparken“ und die Schaffung einer Ausnahme von der Abgabepflicht für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges auf Verkehrsflächen, die keine Kurzparkzonen sind“, erläutert Frühstück die Novelle.


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