Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe muss fristgerecht umgesetzt werden – Länder haben hier keinen Spielraum

Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe muss fristgerecht umgesetzt werden – Länder haben hier keinen Spielraum

Grüne Empörung ist ebenso wenig nachvollziehbar wie von der FPÖ geforderte Schnellschüsse

„Wir waren immer der Meinung, dass es sinnvoll ist, die Mindestsicherung bundeseinheitlich zu regeln. Insofern unterstützen wir den aktuellen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung und werden auch alles dafür tun, dass dieser in Vorarlberg auch fristgerecht umgesetzt wird,“ erläutert VP-Klubobmann Roland Frühstück die Position seiner Fraktion im heutigen Rechtsausschuss.

Die entsprechende Empörung seitens der Grünen weist der VP-Klubobmann auf das Entschiedenste zurück: „Wenn wir der grünen Logik folgen würden, wäre das ein Aufruf zum Verfassungsbruch! Das kann wohl nicht die Zielsetzung einer Regierungsfraktion sein. Es ist das verfassungsmäßige Recht des Bundes, die Sozialhilfe gesetzlich zu regeln und es ist die Pflicht des Landes, diese Bestimmungen umzusetzen!“ Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben, so Roland Frühstück, gelten auch für grüne Landesräte und Abgeordnete.

Sozialhilfegesetz des Bundes berücksichtigt viele Anliegen Vorarlbergs

Der VP-Klubobmann erinnert überdies daran, dass in der neuen Sozialhilfe wesentliche Wünsche Vorarlbergs berücksichtigt worden sind: „Dass die Bundesländer bei den Wohnkosten zukünftig einen Zuschuss gewähren können, ist im Wesentlichen der Hartnäckigkeit der Volkspartei in Vorarlberg, Tirol und Salzburg zu verdanken. Weiters wurde klar gestellt, dass einmalige Zuwendungen wie Spenden oder der Heizkostenzuschuss nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.“

Frühstück räumt aber ein, dass sich Vorarlberg nicht in allen Bereichen durchgesetzt hat. „Das geforderte Sprachniveau B1 ist aus unserer Sicht zu hoch; das Gesamtpaket ist für uns aber akzeptabel und deshalb werden wir uns auch aktiv um die Umsetzung der Vorgaben aus dem Grundsatzgesetz – nach dessen Beschlussfassung im Parlament – bemühen.“ Für einen „Schnellschuss“, wie er von Seiten der FPÖ heute im Rechtsausschuss erneut gefordert wurde, bestehe allerdings kein Grund.

Christlich-sozial: Anreiz wieder auf eigenen Beinen zu stehen

Der aktuellen Vorarlberger Mindestsicherung, die 2017 vom Landtag reformiert worden ist, stellt Frühstück durchaus ein gutes Zeugnis aus: „Nachdem zu diesem Zeitpunkt eine bundeseinheitliche Regelung nicht möglich war, haben sich Volkspartei und Grüne auf ein gutes Gesetz verständigt. Ich will jedoch nicht verhehlen, dass von Seiten der Volkspartei schon damals auf niedrigere Kinderrichtsätze gedrängt wurde.“ Nur so kann gewährleistet werden, dass der Abstand zwischen Sozialleistung und Arbeitseinkommen im notwendigen Ausmaß gegeben ist. Frühstück: „Christlich-sozial heißt einerseits Menschen zu helfen, die sich nicht mehr selbst helfen können. Das ist durch die neue Sozialhilfe nach wie vor gewährleistet. Hilfe zur Selbsthilfe ist aber ebenso ein christlich-sozialer Grundsatz. Die Sozialhilfe muss immer auch ein Anreiz sein, möglichst rasch wieder auf eigenen Beinen stehen. Mit dem neuen Wiedereingliederungsbonus wird diesem Gedanken auch bestmöglich Rechnung getragen.“


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