Landesweiter Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2019

Landesweiter Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2019

Landesregierung und Vorarlberger Gemeindeverband rufen in gemeinsamen Schreiben an die Gemeinden zu Glyphosat-Verzicht auf

Während sich die Fraktionen im Rechtsausschuss des Landtages auf ein Glyphosat-Verbot für die private Nutzung geeinigt haben, forcieren Landesregierung und Gemeindeverband den Komplettausstieg auch für den gesamten öffentlichen Bereich. In einem gemeinsamen Schreiben an die Gemeinden wird zur Abkehr vom umstrittenen Pestizid bis Jahresende aufgerufen. "Unser Ziel ist es, dass bis Ende 2019 alle Gemeinden glyphosatfrei arbeiten und damit Vorarlberg im bundesländerweiten Ranking vom bereits sehr guten zweiten Platz an die Spitze gelangt", heißt es in dem von Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier, Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner unterfertigten Schriftstück.

Im Brief wird dargelegt, dass bereits mehr als ein Drittel der Vorarlberger Gemeinden und das Land Vorarlberg selbst teilweise schon seit vielen Jahren auf den Einsatz glyphosathaltiger Mittel auf den von ihnen zu betreuenden Flächen verzichten, "von Spielplätzen und Friedhöfen bis zu den Straßen". In dem Zusammenhang erinnern Wallner, Gantner und Köhlmeier an das aktuelle Greenpeace-Ranking, in dem Vorarlbergs Gemeinden zu den Musterschülern in Österreich gehören. "Die gute Position gilt es auszubauen, um ganz an die Spitze vorzustoßen", betonen Land und Gemeindeverband. Für die glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel mit ihren "problematischen Hilfsstoffen" gebe es inzwischen "ausreichend bewährte Alternativen". Als ein Beispiel nennt das Schreiben die Verwendung von Heißdampf.

Broschüre mit "wertvollen Tipps"

Als Anleitung für den Glyphosat-Ausstieg wurde dem Brief die Broschüre "Es geht auch ohne Herbizide" aus dem Jahr 2016 beigelegt. Sie beinhaltet "wertvolle Tipps" und soll im Laufe des Jahres 2019 aktualisiert werden.

Beschränkter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Bereits 2018 wurden von der Vorarlberger Landesregierung in der Novelle der Pflanzenschutzmittelverordnung weitere Einschränkungen erlassen, um im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit und gefährdeter Personengruppen (insbesondere Kinder, Schwangere, ältere Menschen) sowie des Pflanzenschutzes den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu beschränken. Die neuen Bestimmungen richteten sich sowohl an berufliche wie private Pflanzenschutzmittel-Verwender.

Foto: Hofmeister

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