Betriebserweiterungen sind gerechtfertigt

Betriebserweiterungen sind gerechtfertigt

Die beiden heute im Raumplanungsbeirat diskutierten Betriebserweiterungen in Fußach und Nenzing sind für VP-Raumplanungssprecher Werner Huber gerechtfertigt: „Es handelt sich bei beiden Anträgen um die Erweiterung bestehender Betriebe. Es macht sowohl wirtschaftspolitisch als auch raumplanerisch Sinn, dass Unternehmen - wenn möglich – in unmittelbarer Umgebung bestehender Betriebsstätten expandieren können. Dies ist sowohl in Nenzing als auch in Fußach der Fall."

 

In diesem Zusammenhang verweist Huber auch auf das von der Landesregierung im April 2019 beschlossene Raumbild 2030, das festhält, dass die Erweiterung bestehender Betriebe in oder angrenzend an die Grünzone weiterhin möglich sein soll. „Dazu kann ich vorbehaltlos stehen, weil es geradezu skurril wäre, wenn wir heimischen Familienbetrieben bei ihrer Weiterentwicklung unnötig Prügel vor die Füße werfen würden", so Huber abschließend. Huber räumt jedoch ein, dass die

Bereitstellung von Kompensationsflächen für die Landesgrünzone auch weiterhin ein großes Thema sein wird.


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