Erhöhte Wohnbeihilfe – Unterstützung, die ankommt

Erhöhte Wohnbeihilfe – Unterstützung, die ankommt

Damit das Leben leistbar bleibt, investiert das Land Vorarlberg zusätzliche 20 Millionen Euro für verbesserte Wohn-, Familien- und Sozialleistungen. Die Wohnbeihilfe wurde deutlich erhöht, zugleich wird die Einkommensgrenze, bis zu der die Wohnbeihilfe bezogen werden kann, hinaufgesetzt. „Dies bewirkt, dass deutlich mehr Personen in den Anspruch der Wohnbeihilfe kommen können“, erläutert Landesrat Marco Tittler: „Diese Unterstützung kommt bereits an, da die neuen Regelungen am 1. Juli in Kraft getreten sind.“

Den vollständigen Text dazu finden Sie auch unter https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-65529.html

Die aktuelle Entwicklung der Wohnkosten und die Teuerung stellen viele Haushalte vor besondere Herausforderungen. Deshalb wurde die Wohnbeihilfe als eine wichtige Säule in der Wohnbaupolitik des Landes Vorarlberg seit 1. Juli 2022 nicht nur für Neuanträge, sondern auch für laufende Ansprüche – dies unbürokratisch und von Amts wegen - wesentlich verbessert.

Anhebung um rund 30 Prozent

Ein Vergleich der Auszahlungen an Wohnbeihilfen in den Monaten Juni 2022 und Juli 2022 zeigt eine durchschnittliche Anhebung dieser wichtigen Wohnkostenunterstützung um ca. 30 Prozent: Wurden im Juni knapp 2,3 Millionen Euro an Wohnbeihilfe ausbezahlt, waren es im Juli gut 3 Millionen Euro. „Durch die ebenfalls vorgenommene Anpassung der Einkommensgrenze sind deutlich mehr Personen anspruchsberechtigt“, betont Landesrat Tittler. Dieser Effekt wird sich erst zeitverzögert bis Jahresende einstellen. Budgetär wird entsprechend vorgesorgt und im Jahr 2023 mit Mehrausgaben in Höhe von zusätzlich rund 12 Millionen Euro gerechnet. Dann werden 41 Millionen Euro für die Wohnbeilfe bereitgestellt.

„In vielen Rückmeldungen und persönlichen Gesprächen zeigt sich, wie wichtig und notwendig die Unterstützung der Bevölkerung durch die Wohnbeihilfe zur Bewältigung der Wohnkostenbelastung ist“, betont Landesrat Tittler.

Informationen, Formulare und einen unverbindlichen Wohnbeihilfe-Rechner gibt es auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at/wohnbeihilfe.

Auswirkung der erhöhten Wohnbeihilfe
Beispiel 1:
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind wohnt in einer Eigentumswohnung mit einer Nutzfläche von 80 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatlichen Kreditrückzahlungen 800 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich ab Juli 2022 um 260 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 120 Euro, künftig 380 Euro.
Beispiel 2:
Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern wohnt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 80 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatliche Miete 800 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich ab Juli 2022 um 260 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 220 Euro, künftig 480 Euro.
Beispiel 3:
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern wohnt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 100 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatliche Miete 1.000 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich ab Juli 2022 um 150 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 830 Euro, künftig 980 Euro.


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