Wahlkampfkosten: Vorarlberger Volkspartei will volle Transparenz

Wahlkampfkosten: Vorarlberger Volkspartei will volle Transparenz

Neue Transparenzregeln werden begrüßt – VP schlägt kurzen Wahlkampf vor

Nach Gesprächen mit allen Landtagsfraktionen zum Thema Wahlkampfkosten hält VP-Klubobmann Roland Frühstück fest: „Wir sind für die volle Transparenz bei der Finanzierung von Wahlkämpfen! Deshalb werden wir den Punkten 2 - 6 des Vier-Parteienantrags in der kommenden Landtagssitzung die Zustimmung erteilen.“ Diese haben das Thema Transparenz zum Inhalt,“ erläutert Frühstück die Position seiner Fraktion.

Der Klubobmann der Vorarlberger Volkspartei bedauert jedoch einmal mehr die Vorgangsweise von SPÖ, FPÖ, Grünen und Neos. „Wir haben das Parteienförderungsgesetz 2012 gemeinsam erarbeitet und beschlossen. Das Ergebnis war ein Gesetz mit der niedrigsten Parteienförderung aller Bundesländer! Ein gutes Gesetz vor allem für den Steuerzahler, ist doch die Förderung in Vorarlberg mit nur 13,8 Euro pro Wahlberechtigtem die niedrigste in Österreich. Zum Vergleich: In Wien wird der Wähler mit 33,4 Euro belastet!“ Frühstück ist enttäuscht, dass dieser gemeinsame Weg nun verlassen wurde!“

Änderung der Spielregeln während des Spiels

Fragwürdig findet Frühstück vor allem die Forderung, kurzfristig eine Wahlkampfkosten-obergrenze von zwei Euro pro Wahlberechtigten einzuführen: „Es zeugt schon von einem eigenwilligen Wettbewerbsverständnis, wenn vier Parteien während eines bereits laufenden Spieles, die Spielregeln ändern. Das hat für eine Fraktion, der bei der vergangenen Landtagswahl von 42 Prozent der Wählerinnen und Wähler das Vertrauen ausgesprochen wurde andere Auswirkungen als für eine Fraktion mit 6,8 Prozent Wählervertrauen. Wir haben den Anspruch, in allen 96 Gemeinden präsent zu sein und unsere zahlreichen Mitglieder in allen Talschaften des Landes gleichwertig gut zu betreuen.“

Damit verbunden sind, so der VP-Klubobmann, auch finanzielle vertragliche Verpflichtungen, die die Volkspartei bereits eingegangen ist. Frühstück: „Für den aktuellen Landtagswahlkampf ist unser Ziel deshalb ein Kostenlimit von drei Euro pro Wahlberechtigten einzuhalten. Einen entsprechenden Abänderungsantrag werden wir am Donnerstag im Landtag einbringen. Weiters werden wir auf eine Regelung drängen, die das Plakatieren für die Landtagswahl auf den Zeitraum 29. September (Nationalratswahl) bis 13. Oktober beschränkt. Außer Frage steht für uns auch, dass wir eine künftige gesetzliche Regelung für Wahlkampfkosten – sobald diese vom Landtag beschlossen ist – respektieren werden!“


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