U-Ausschuss: „Bedaure ausdrücklich die Unbeweglichkeit der Opposition bei Schlichtungsinstanz!“

U-Ausschuss: „Bedaure ausdrücklich die Unbeweglichkeit der Opposition bei Schlichtungsinstanz!“

Im Anschluss an die 11. Verhandlungsrunde zur Reform des Regelwerkes für den U-Ausschuss zeigt sich VP-Klubobmann Roland Frühstück von Neos, SPÖ, und FPÖ und deren Verhandlungsführung maßlos enttäuscht: „Die Volkspartei hat sich als weitaus größte Fraktion in 12 von 13 Verhandlungspunkten äußerst kompromissbereit gezeigt und eine Einigung ermöglicht. Nur in einem Punkt, bei der Schlichtungsinstanz, gibt es von unserer Seite fundierte sachliche Bedenken. Wir haben deshalb eine Aufwertung der beiden Landtagsorgane Rechnungshof und Landesvolksanwalt vorgeschlagen, damit diese als parteiunabhängige Schlichtungsinstanz fungieren können. Leider beharren die drei Oppositionsparteien hier auf dem Landesverwaltungsgericht, was eine Einigung verunmöglicht!“

Die Ablehnung des Landesverwaltungsgerichtes als Schlichtungsinstanz fußt laut Frühstück vor allem auf juristischen Bedenken: „Experten orten eine verfassungsrechtliche Unsicherheit, ob eine Übertragung dieser Aufgabe an das Landesverwaltungsgericht verfassungsrechtlich (Artikel 130 Abs. 2 B-VG) gedeckt ist. Zudem wäre eine solche Schlichtung ein reines Aktenverfahren ohne Akteneinsicht. Entschieden wird lediglich aufgrund der Begründung der Parteien“, begründet Frühstück die Vorbehalte seiner Partei gegen diese Form der Schlichtungsinstanz. Der Landes-Rechnungshof und der Volksanwalt hingegen können die Akten des Landes jederzeit prüfen: „Zudem gibt es gegen beide Organe des Landtags keine verfassungsrechtlichen Bedenken! Das Beharren der Oppositionsparteien auf einem möglicherweise verfassungswidrigen Konstrukt hat einen fahlen Beigeschmack!“

Frühstück verbindet mit dem nun zwar vorliegenden, aber leider nicht konsensfähigen Paket eine massive Ausweitung der Kontrollrechte für den Vorarlberger Landtag: „Die neuen Regeln sehen vor, dass Fraktionen in Zukunft einen Untersuchungsausschuss gemeinsam einsetzen können. Die Vorsitzführung läge weiterhin bei der einsetzenden Fraktion, die auch ein zusätzliches Ausschussmitglied nominieren kann. Auch die Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen werden klarer umrissen und gestärkt. Zudem wären U-Ausschüsse in Zukunft medienöffentlich. All dies steht nun auf dem Spiel, weil Blau, Rot und Pink nicht einsehen wollen, dass Verhandlungen keine Einbahnstraße sind“, so Frühstück weiter.

 Frühstück appelliert an die Entscheidungsträger von Neos, SPÖ und FPÖ ihre Haltung noch einmal zu überdenken: „Meine Tür ist offen für weitere Gespräche. Bei so einem wichtigen Projekt sollten Standpunkte – auch bei der Opposition – nicht in Stein gemeißelt sein. Es ist nämlich eine gute Tradition im Vorarlberger Landtag, dass Veränderungen von Geschäftsordnung und Verfassung im Einvernehmen aller Parteien erfolgen. Daran wollen wir nicht rütteln!“


© 2024 Vorarlberger Volkspartei