Ausschussvorschau: Neue gesetzliche Schranken gegen die Immobilienspekulation

Ausschussvorschau: Neue gesetzliche Schranken gegen die Immobilienspekulation

Im morgigen Rechtsausschuss unter der Leitung von VP-Landtagsabgeordneten Thomas Winsauer werden eine Reihe von Regierungsvorlagen beschlossen, die der Spekulation mit Grund und Boden entgegenwirken sollen. „Unser Ziel ist es, dass jene Grundstücke, die eine entsprechende Widmung haben auch für Wohnzwecke genutzt werden. Das bedeutet, dass vorhandener Wohnraum dem Markt zur Verfügung steht und es möglichst wenig Leerstand in Vorarlberg gibt“, formuliert VP-Klubobmann Roland Frühstück einen zentralen Schwerpunkt in der Herbstarbeit der Koalition.

Ein Teil des Maßnahmenpakets resultiert aus der Evaluierung der letzten Novelle des Raumplanungsgesetzes aus dem Jahr 2019: „Wir schließen Lücken im bestehenden Gesetz und wollen damit Umgehungskonstruktionen vorhandener Vorschriften - etwa beim Ausweis personenbezogener Daten - für die Zukunft verhindern“, informiert Frühstück. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Vorbehaltsflächen für die Errichtung von förderbarem Wohnbau zu widmen.

Mit der Ausweitung der bestehenden Zweitwohnsitzabgabe sollen nun auch leerstehende oder unbewohnte Immobilien erfasst werden: „Wir schaffen den Anreiz, leerstehende Wohnungen auf den Markt zu bringen. Wir sehen die Abgabe in Kombination mit dem Projekt „Sicher vermieten“, das vor allem für jene Vermieterinnen und Vermieter attraktiv ist, die das finanzielle und rechtliche Risiko einer Vermietung nicht auf sich nehmen wollen. Hier bietet „Sicher Vermieten“ ideale Konditionen, um eine Immobilie ohne Risiko auf den Markt zu bringen“, so Frühstück weiter.

Weiters werden die Regelungen bezüglich Ferienwohnungen verschärft. Auf diese Weise sollen die sogenannten Investorenmodellen zurückgedrängt werden. „Wir brauchen „warme Betten“ in unseren Urlaubsdestinationen. Sie schaffen eine nachhaltige Wertschöpfung in der Region und sind wichtig für ein lebendiges Dorfleben. Insofern setzen wir hier bewusst eine weitere Schranke gegen die Immobilien-Spekulation und fördern einen zukunftsfähigen Tourismus im Land“, so Frühstück weiter.

Auch im Bereich des Klimaschutzes werden neue Regelungen getroffen. So können Einkaufszentren künftig nur noch errichtet werden, wenn auch eine Fotovoltaikanlage eingeplant wird. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine solche Anlage aus technischen Gründen nicht eingerichtet werden kann oder die Sonneneinstrahlung am Standort zu gering ist. Ebenso gilt künftig für alle Einkaufszentren, dass mindestens zwei Drittel der Parkplätze in Garagen oder auf Gebäuden untergebracht sein müssen. Bisher hatten diese Regelungen nur für Einrichtungen mit mehr als 900 Quadratmetern Verkaufsfläche gegolten.

Foto: Vorarlberger Volkspartei


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