Sozialhilfe: Entscheidung des VfGH schafft Rechtssicherheit

Sozialhilfe: Entscheidung des VfGH schafft Rechtssicherheit

Vorarlberger Regelung der Mindestsicherung ist verfassungskonform und eignet sich als Vorbild für den Bund

Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes schafft aus Sicht von VP-Klubobmann Roland Frühstück für die Bundesländer rechtliche Klarheit: „Es war vernünftig, die Entscheidung des Höchstgerichtes abzuwarten, wie dies Vorarlberg gemacht hat. Die Entscheidung definiert, welche Regelungen der bundesweiten Sozialhilfe umzusetzen sind und welche nicht“.

Wenig verwundert zeigt sich Frühstück, dass die Regelung der Sozialhilfe bezüglich des nachzuweisenden Sprachniveaus vom VfGH außer Kraft gesetzt wurde: „Diese Regelung im Bundesgesetz wurde bereits in der Begutachtung von Seiten des Landes Vorarlberg als zu weitgehend kritisiert. Wir machen die Erfahrung, dass ein niedrigeres Sprachniveau für den Eintritt in den Vorarlberger Arbeitsmarkt oft ausreicht. Im Sinne einer raschen gesellschaftlichen Integration macht es allerdings Sinn, den Spracherwerb zu forcieren, so wie es in Vorarlberg durch die Integrationsvereinbarung praktiziert wird“.
Frühstück hält mit Blick auf die Aufhebung der Regelung bezüglich der Höchstrichtsätze für Kinder fest, dass das Vorarlberger Modell, welches ebenfalls degressive Kinderrichtsätze vorsieht, vom Höchstgericht bestätigt worden ist und damit durchaus als Vorbild für eine neue bundesweite Regelung dienen könnte. „Ich halte es für vernünftig, dass die Kinderrichtsätze mit der Anzahl der Kinder moderat zurückgehen. Entscheidend für eine Gesamtbeurteilung ist dabei immer das Familieneinkommen. Eine Maßgabe muss dabei immer gelten: Die Summe der Sozialleistungen darf niemals höher und attraktiver sein als das Einkommen aus einer Erwerbsarbeit!“

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