Gemeinden wollen als Arbeitgeber attraktiv bleiben
Im heutigen Rechtsausschuss unter dem Vorsitz von Landtagsabgeordnetem Thomas Winsauer wurde die Gesetzesnovelle über eine Änderung des Dienstrechtes der Landes- und Gemeindebediensteten in wesentlichen Punkten einstimmig verabschiedet. „Diese Novelle wurde in enger Abstimmung mit dem Gemeindeverband und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ausgearbeitet und danach von der Landesregierung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt“, berichtet VP-Landtagsabgeordneter Harald Witwer. Zentrale Punkte der Novelle sind die Erhöhung der Gehaltsansätze, eine gesteigerte Kinderzulage sowie neue Richtlinien zur Berücksichtigung von Ausbildung und Berufserfahrung. Neben den Gehaltsanpassungen sieht das neue Gesetz auch Änderungen in Bezug auf Erholungsurlaub, Karenz und Dienstvertragsauflösung vor.
Zentrales Element der vorliegenden Novelle stellt die Adaptierung des Gehaltssystems der Gemeindeangestellten dar. Dieses Gehaltssystem wurde im Jahr 2005 mit dem damals neu geschaffenen Gemeindeangestelltengesetz 2005 eingeführt und seither immer wieder in kleinerem Umfang angepasst. „Aufgrund der sich verändernden Bedingungen am Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Herausforderungen bei der Personalgewinnung wird das Gehaltssystem deutlich attraktiviert. Die Gemeinden stehen in vielen Bereichen in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, aber auch zu anderen öffentlichen Dienstgebern. Uns ist es ein Anliegen, dass wir als Arbeitgeber attraktiv bleiben und sich die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Stellenangebote interessieren“, definiert Harald Witwer, selbst Bürgermeister der Gemeinde Thüringen die wesentliche Zielsetzung dieser Reform.
Die vorgenommene Überarbeitung der Gehaltstabellen – sowohl für die bestehenden als auch die neu eintretenden Mitarbeitenden – orientiert sich an der Gehaltstabelle der Landesbediensteten. Ebenfalls in Angleichung an das Dienstrecht der Landesbediensteten soll auch ein zusätzlicher Sockelbetrag zur Kinderzulage gewährt werden. Viele Gemeindeangestellte – speziell in den unteren Gehaltsklassen – erhalten damit höhere Bezüge. Durch die neu geregelte Berücksichtigung von Ausbildung und beruflicher Erfahrung soll zudem ein einheitlicheres Vorgehen bei der gehaltsmäßigen Einstufung der Gemeindeangestellten erreicht werden.
Die Novelle sieht auch Änderungen in Bezug auf Erholungsurlaub, Karenz und Dienstvertragsauflösung vor. Im Bereich der Kinderbildungs-
und -betreuungseinrichtungen sollen die zu absolvierenden Fortbildungen nicht mehr als Teil der Vor- und Nachbereitungszeit von Betreuungspersonen gelten, wodurch für die eigentliche Vor- und Nachbereitung zukünftig mehr Zeit zur Verfügung stehen soll. „Den Änderungsanträgen der SPÖ haben wir nicht zugestimmt. Ich bin der Meinung, dass wir als Politiker das Verhandlungsergebnis der Sozialpartner nicht wieder aufschnüren sollten, indem wir Einzelaspekte der einen oder anderen Seite berücksichtigen“, so der Arbeitsmarktsprecher der Volkspartei abschließend.