Promotionsrecht für Fachhochschulen ist eine Aufgabe für die nächste Bundesregierung

Promotionsrecht für Fachhochschulen ist eine Aufgabe für die nächste Bundesregierung

Die Debatte um das Promotionsrecht für Fachhochschulen nimmt wieder Fahrt auf. Für VP-Wissenschaftssprecherin Karin Feurstein-Pichler ein willkommener Anlass, um an die Mitglieder in den zuständigen Verhandlungsteams bei den Regierungsverhandlungen zu appellieren, diese wichtige Weiterentwicklung der österreichischen Hochschullandschaft Realität werden zu lassen: „Wir sehen anhand der Fachhochschulen in Deutschland und der Schweiz, dass diese durchaus in der Lage sind, eine entsprechende Forschungsinfrastruktur am Standort zu verankern. In beiden Ländern werden schon jetzt Doktortitel an den Fachhochschulen verliehen. Die FH-Standorte in diesen Ländern profitieren in vielerlei Hinsicht von dieser Möglichkeit“.

Laut Feurstein-Pichler ist das fehlende Promotionsrecht derzeit ein Nachteil im Wettbewerb um Studierende, aber vor allem ein Hemmnis, wenn es darum geht, hochkarätiges Forschungspersonal anzulocken: „Für Vorarlberg als eines von zwei Bundesländern, das über keine eigene öffentliche Universität verfügt, ist dieser Standortnachteil durchaus von Gewicht; vor allem mit Blick auf zukünftige wirtschaftliche Chancen im Wettbewerb der Regionen“, gibt sie zu bedenken.

Die Wissenschaftssprecherin der Vorarlberger Volkspartei verweist auf einen aktuellen einstimmigen Landtagsbeschluss, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, die bisherige Promotionspraxis in Österreich zu überdenken und künftig auch die Fachhochschulen mit diesem Recht auszustatten. „Die Voraussetzungen für ein Doktoratsstudium am Standort Dornbirn sind in vielen Bereichen bereits gegeben. Es ist daher ein guter Zeitpunkt, das Studieren an der Fachhochschule insgesamt auf ein neues Level zu heben“, so die Abgeordnete Feurstein-Pichler abschließend.


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