VP-Bundesrat Christoph Thoma: „Europa setzt mit einer neuen Rückführungsverordnung ein starkes Signal für ein glaubwürdiges Migrationssystem.“
„Mit der neuen Rückführungsverordnung bringt die Europäische Union ein zentrales Reformprojekt auf den Weg, das den Schengen-Raum schützt, Rechtsstaatlichkeit sichert und das Vertrauen in ein funktionierendes Migrationssystem stärkt“, erklärt Bundesrat Christoph Thoma anlässlich des neuen EU-Rahmens zur Rückführung ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger. Die Verordnung ist Teil des umfassenden Migrations- und Asylpakets, der EU-weit umgesetzt wird. „Erstmals wird auf europäischer Ebene ein einheitliches, faires und zugleich konsequentes Rückkehrsystem geschaffen. Das ist ein echter Fortschritt – für die Mitgliedstaaten, für die Menschen mit Schutzbedürfnis und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Thoma im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats.
„Wer in Europa bleiben darf, muss zügig integriert werden. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss die Union auch wieder verlassen – auf rechtsstaatlicher, menschenwürdiger und nachvollziehbarer Grundlage“, sagt Thoma. Die neue Rückführungsverordnung bringe dafür einheitliche Fristen, gemeinsame Standards, klare Zuständigkeiten und ein digital vernetztes Verfahren, das nationale Alleingänge und Schlupflöcher beendet. Die Verordnung schafft zudem klare Verpflichtungen für Rückkehrer, etwa zur Mitwirkung im Verfahren und zur Auskunftserteilung gegenüber den Behörden. Eine Missachtung dieser Pflichten kann zum Entzug von Leistungen führen. Zur Eindämmung von Fluchtgefahr wurden zudem präzise Kriterien für Schubhaft und zusätzliche Kontrollmaßnahmen definiert – etwa bei Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden.
Ein weiteres Novum ist die Möglichkeit zur Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten. So soll es künftig möglich sein, Ausreisepflichtige auch in sichere Drittstaaten rückzuführen, sofern entsprechende bilaterale oder EU-weite Vereinbarungen bestehen.
Klares Bekenntnis zur Grundrechtewahrung
„Die EU beweist mit dieser Reform, dass Konsequenz und Humanität keine Gegensätze sind“, betont Thoma. Besonders hervorzuheben seien die rechtlichen Garantien für schutzbedürftige Gruppen, das Verbot der Kollektivausweisung und die Einhaltung des Non-Refoulement-Grundsatzes. Auch der Schutz von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen sei im neuen Rechtsrahmen verankert.
Lob für EU-Kommissar Magnus Brunner
Bundesrat Thoma würdigt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Arbeit von EU-Migrationskommissar Magnus Brunner: „Brunner hat in einem herausfordernden Umfeld klug verhandelt, klargestellt und geliefert.“ Seine Handschrift zeige sich besonders in der Balance zwischen Rückführungsnotwendigkeit und Grundrechtsschutz und in der gezielten Nutzung europäischer Hebel gegenüber Drittstaaten. „Magnus Brunner steht für eine lösungsorientierte, pragmatische Migrationspolitik – das ist europäische Verantwortung in ihrer besten Form“, schließt Christoph Thoma.
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Die Rückführungsverordnung bildet für Bundesrat Christoph Thoma ein Fundament für die Glaubwürdigkeit der EU in der Migrationspolitik.
