„Land verstärkt Schutzschirm für Vereine und das Ehrenamt“

„Land verstärkt Schutzschirm für Vereine und das Ehrenamt“

Sportvereine bekommen durch Corona entfallene Einnahmen ersetzt – Hilfestellung für Vereine bei Veranstaltungen – Neue Leitung und neuer Name für Zukunftsbüro

Eine enorme Herausforderung stellt die Corona-Pandemie auch für Vereine und das Ehrenamt dar. Parallel zum NPO-Unterstützungsfonds, den der Bund als Hilfestellung eingerichtet hat, setzt die Landesregierung weitere Schritte, um Vereinswesen sowie Ehrenamt möglichst unbeschadet durch die Krise zu bringen. Bei Fragen rund um das Thema Veranstaltungen können sich Vereine, aber auch Betriebe, Gemeinden und Organisationen, ab sofort an die Nummer 1450+1 wenden. Darüber hinaus wurde für Sportvereine ein Härtefonds eingerichtet, teilten Landeshauptmann Markus Wallner und Sportlandesrätin Martina Rüscher am Freitag (17. Juli) mit.

Nach dem kürzlich vorgestellten Leitfaden für Veranstalter sowie Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen wurde mit der neuen Info-Hotline 1450+1 eine direkte Auskunfts- und Informationsstelle eingerichtet, die insbesondere auch Vereinen bei der coronakonformen Planung und Durchführung von Veranstaltungen behilflich sein kann.

1450+1 ergänzt Leitfaden
   Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind viele Vereine mit teils dramatischen Einnahmenverlusten konfrontiert – „wegen der Absage von Veranstaltungen, fehlenden Eintrittsgeldern, ausbleibenden Kurs- oder Trainingsbeiträgen, gesperrter Gastronomie oder rückläufigem Sponsoring“, führte der Landeshauptmann aus. Dabei wären gerade von Vereinen organisierte Veranstaltungen nicht nur wichtige gesellschaftliche Anlässe, sondern vor allem wirtschaftlich für die Vereine selbst von größter Bedeutung, machte Wallner deutlich. „Daher wurde angelehnt an die bekannte Hotline 1450, an die man sich bei Gesundheitsfragen wendet, jetzt unter der Rufnummer 1450+1 eine kompetent besetzte Infostelle zum Thema Veranstaltungen geschaffen“, begründeten Wallner und Rüscher die Landesinitiative.

COVID-19-Beauftragte: Land halbiert Kurskosten
   Rüscher erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die sogenannten „COVID-19-Beauftragten“, die bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (ab August mit mehr als 200 Teilnehmenden) vorgeschrieben sind. Der Onlinekurs umfasst insgesamt acht Module. Bei Personen, die den Kurs im Zusammenhang mit einer Vereinstätigkeit absolvieren, werden von Landesseite 50 Prozent der Kurskosten übernommen. „Uns geht es darum, die Vereine und das Ehrenamt in dieser schwierigen Zeit gezielt zu unterstützen und die Corona-Auswirkungen so weit wie möglich abzumildern“, hielt Landeshauptmann Wallner mit Blick auf die mehr als 4.900 registrierten Vorarlberger Vereine fest, deren Aktivitäten sich in alle wichtigen Lebensbereiche erstrecken: „Darum haben wir vereinbart, den von Bundesseite gespannten Schutzschirm weiter zu verstärken“.

Härtefonds für Sportvereine
   Der mit 700 Millionen Euro dotierte bundesweite NPO-Unterstützungsfonds (NPO = Non-Profit-Organisationen) für Vereine erstattet wegen den Corona-Beschränkungen entgangene Einnahmen nur zu einem sehr kleinen Teil (sieben Prozent). Durch das Verbot der Durchführung beispielsweise einer Sportveranstaltung kann der entgangene Gewinn jedoch mitunter beträchtlich sein und in der Folge erhebliche finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen. Für diese Situation hat die Landesregierung für den Sportbereich die Einrichtung eines Härtefonds beschlossen. „Mit dem Instrument können all jene Verluste zu einem großen Teil kompensiert werden, die der NPO-Fonds nicht abdeckt“, informierte die Sportlandesrätin.

Finanzaufwand bei rund einer Million Euro
   Gewährt wird ein Landeszuschuss von bis 10.000 Euro. Anspruchsberechtigt sind Vorarlberger Sportvereine und Landes-Sportfachverbände mit Sitz in Vorarlberg sowie Organisationen, die sogenannte Leuchtturmveranstaltungen für den Vorarlberger Sport durchführen. Die Dachverbände ASVÖ, UNION und ASKÖ sind ihren Vereinen bei der Antragstellung behilflich. Auf ihre Empfehlung hin wird die Antragstellung ab Anfang August möglich sein, damit vorgängig der NPO-Förderantrag abgewickelt werden kann. Wie der NPO-Fonds gilt auch der Sport-Härtefonds des Landes für den Zeitraum der ersten drei Quartale des laufenden Jahres, also bis 30. September 2020. Berechnungen des Landes zufolge liegt der gesamte finanzielle Mehraufwand für die Beihilfe geschätzt bei rund einer Million Euro.

Aus ZuB wird FEB
   Mit Blick auf den laufenden Markenentwicklungsprozess rückt Vorarlberg die Themen freiwilliges Engagement und Beteiligung noch stärker in den Fokus. Ausdruck davon ist unter anderem die beschlossene Umbenennung des Büros für Zukunftsfragen (ZuB) in Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung (FEB). Zum Leiter ist Michael Lederer bestellt worden. Inhaltlich gehe es um eine Stärkung der Kernkompetenzen, bekräftigte der Landeshauptmann: „Die Unterstützung des freiwilligen Engagements und damit eines lebendigen Miteinanders ist uns schon seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen. Daher ist es nur konsequent, hier einen noch klareren Auftrag zu formulieren. Die Kompetenzen, die dazu in den letzten Jahren aufgebaut wurden, gehen dabei nicht verloren und erfahren eine politische Aufwertung. Damit schließen wir auch den Nachdenkprozess rund um die Restrukturierung des Büros für Zukunftsfragen ab.“

Foto: Landespressestelle


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