„Leise Sohlen“ bekommen Rückenwind

„Leise Sohlen“ bekommen Rückenwind

LAbg. Christina Metzler/LAbg. Clemens Ender: Landtagsantrag in Sachen Leitungsinfrastruktur für E-Autos beschlossen.

Sie wird als Mobilität auf „leisen Sohlen“ tituliert: PKW, Motorräder sowie diverse Bikes und Scooter angetrieben von einem Elektromotor. „In Europa verdoppeln sich die Zulassungen von E-Autos im Jahr 2020 von 300.000 auf 600.0000 Fahrzeuge. Diese Dynamik hat auch Vorarlberg voll erfasst. Auch bei uns sind allein im September 100 E-Autos neu zugelassen worden. 10 % aller Elektrofahrzeuge Österreichs sind in Vorarlberg unterwegs, aktuell sind das rund 10.000 E-PKW. Diese Entwicklung verlangt nach einer entsprechenden Ladeinfrastruktur, insbesondere in der eigenen Garage. Zusätzlich braucht es saubere Energie aus nachhaltigen Energiequellen, um die Autobatterie zu laden. Beiden Zielsetzungen ist unser Land mit den heutigen Beschlüssen des Vorarlberger Landtags einen Schritt nähergekommen“, freuen sich die beiden VP-Abgeordneten Christina Metzler und Clemens Ender.  

Vor allem die Ladeinfrastruktur zu Hause ist für den Kauf eines E-Autos von zentraler Bedeutung. Denn das Aufladen über Nacht an der heimischen „Wallbox“ ist auch mit Blick auf die Auslastungen der Netze von Vorteil. Mit dem nun beschlossenen Antrag der Regierungsfraktionen soll vor allem im privaten Wohnbereich die Leitungsinfrastruktur für E-Autos weiter verbessert werden: „Es soll beim Neubau von Wohnanlagen oder nach deren Renovierung mit kleinen technischen Adaptionen möglich sein, eine sogenannte Wallbox zu installieren“, berichtet VP-Klimasprecherin Christina Metzler. Die Änderung der Bautechnikverordnung durch die Landesregierung in diesem Oktober  verfolgt die gleiche Stoßrichtung und zeugt damit von einer umfassenden Offensive des Landes im Bereich der E-Mobilität: „Bei Neubauten mit mehr als 10 Stellplätzen ist zumindest die Leitungsinfrastruktur vorzusehen, bei Nicht-Wohngebäuden sind sogar Ladepunkte mit einer Leistung von mindestens 22 kW zu errichten. Im Österreichvergleich sind wir damit im Spitzenfeld, wobei es primär darum geht, die Installation zu ermöglichen ohne erhebliche Mehrkosten bei der Bauführung. Spätere Änderungen sind teurer und umständlicher“, erläutert LAbg. Clemens Ender.

An den Bundesgesetzgeber appelliert Ender, wenn es um die Installation von Ladestationen in Wohnungseigentumsanlagen und bei Mietwohnungen geht: „Eine Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetz und allenfalls des Mietrechts ist dafür notwendig und würde die Schaffung einer Ladeinfrastruktur erleichtern.“

Zudem wird mit der heute beschlossenen Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes die Erzeugung von elektrischem Strom aus Sonnenenergie im Sinne des Klimaschutzes bzw. der angestrebten Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien wesentlich erleichtert. „In 88 Minuten gelangen 470 Exajoule Sonnenenergie auf die Erde - das entspricht dem Energieverbrauch der gesamten Menschheit in einem Jahr“, verdeutlicht Umweltsprecherin Metzler das Potenzial dieser nachhaltigen Energieform.  Deshalb benötigen Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 500 kW (statt bisher von 100 kW) künftig keine elektrizitätsrechtliche Bewilligung. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW soll ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren genügen.

Foto: © mauche.eu


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