Im heutigen Rechtsauschuss wurde das schreckliche Verbrechen in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 6. Februar 2019 und mögliche Konsequenzen daraus diskutiert. „Für mich steht außer Streit, dass sich ein solches Verbrechen nicht wiederholen darf! Es ist Aufgabe der Politik, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen, damit dies gewährleistet ist“, so Klubobmann Roland Frühstück nach der Sitzung. Kein Verständnis hat Frühstück für die Haltung der Grünen, dieses Thema im Ausschuss auf die lange Bank zu schieben: „Es ist offenkundig, dass hier rechtliche Unschärfen bestehen. Warum die entsprechende Aufforderung an den Bund nicht umgehend beschlossen werden soll, müssen die grünen Abgeordneten der Öffentlichkeit selbst erklären“, ärgert sich Frühstück über den Vertragungsantrag des Koalitionspartners.
Landesregierung hat gehandelt
Klubobmann Roland Frühstück betonte im Ausschuss, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat und verweist auf das bereits umgesetzte Maßnahmenpaket mit Sicherheitsschleusen und Sicherheitspersonal an den Eingängen der Bezirkshauptmannschaften und des Landhauses: „Die jüngsten Medienberichte zum Fall Soner Ö. haben auch verdeutlicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung alles Mögliche getan haben, um dessen Rückkehr nach Vorarlberg trotz aufrechtem Aufenthaltsverbot zu verhindern. Hier wurde konsequent gehandelt!“
Für Frühstück und die Volkspartei ist völlig klar, dass die Bundesregierung nun alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen hat, damit Personen, die in Österreich einen Asylantrag stellen, obwohl sie offenkundig ein großes Gefährdungspotenzial für die öffentliche Sicherheit aufweisen bis zum Ausgang des Asylverfahrens freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unterworfen werden. Unbestritten ist für Roland Frühstück, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur auf Grund schwerwiegender Delikte, wie frühere rechtskräftige Verurteilungen aufgrund schwerer Verbrechen, bereits erteilter Aufenthaltsverbote oder belegter Kampfeinsätze als „foreign fighters“ erteilt werden können.