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LH Wallner: „Ziel ist ein modernes, praktikables und transparentes Gesetz für unsere Feuerwehren“

Veröffentlichunsdatum
14 August, 2026
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Stellungnahmen zur Novelle der Feuerpolizeiordnung werden sorgfältig geprüft

Die derzeit geltende Feuerpolizeiordnung in Vorarlberg wird modernisiert und vereinfacht. Die Begutachtungsfrist zur geplanten Novelle ist mittlerweile abgelaufen. Nun prüft die Landesregierung sämtliche eingegangenen Stellungnahmen aus Gemeinden, Feuerwehren und der Öffentlichkeit sorgfältig. Landeshauptmann Markus Wallner betont: „Alle Anregungen und Einwände werden jetzt geprüft, ausgewertet und gegebenenfalls eingearbeitet. Unser Ziel ist es, ein modernes, praktikables und transparentes Gesetz zu schaffen, das den aktuellen Anforderungen entspricht und die bewährte Praxis absichert.“

Die Überarbeitung des Gesetzes ist ein ausdrücklicher Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes. Die Novelle verfolgt mehrere zentrale Ziele: Sie sieht eine systematische Modernisierung der Feuerpolizeiordnung vor, vereinfacht Verwaltungsabläufe und stärkt die Rechtssicherheit. Ein Schwerpunkt liegt auf der gesetzlichen Verankerung der Feuerwehrjugend: Die Möglichkeit, eine Feuerwehrjugendgruppe in den Ortsfeuerwehren einzurichten, ist künftig erstmals rechtlich geregelt. Damit wird einem seit Längerem bestehenden Bedürfnis der Praxis nachgekommen. „Wir möchten die Nachwuchsförderung im Feuerwehrwesen nachhaltig sichern und jungen Menschen den Zugang zum freiwilligen Engagement erleichtern. Die gesetzliche Verankerung der Jugendfeuerwehrgruppen ist dafür ein wichtiger Schritt“, betont Wallner.

Zudem werden mit der Novelle nicht mehr zeitgemäße Bestimmungen, die zum Teil noch aus dem Jahr 1949 stammen, gestrichen. Das soll Gemeinden, BürgerInnen und Feuerwehren spürbare Erleichterungen bringen, ohne das hohe Schutzniveau zu beeinträchtigen. Im Zuge der Reform werden die Organisationsstrukturen und die Zuständigkeiten der Feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbands klarer geregelt. Eine Ortsfeuerwehr besteht demnach aus Mitgliedern des Aktiv- und des Passivstandes, der Feuerwehrjugend sowie aus unterstützenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Weiters ist vorgesehen, dass es für jeden Feuerwehrinspektor auch einen Stellvertreter geben soll.

„Die Novelle ist ein wichtiger Schritt, um die gesetzlichen Bestimmungen an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und gleichzeitig zu entschlacken und zu vereinfachen. Klarere Zuständigkeiten sorgen für klarere Abläufe, damit unsere Feuerwehren ihre wichtige Arbeit jetzt und in Zukunft bestmöglich ausüben können“, so Landeshauptmann Wallner. Mit einer Regierungsvorlage der Novelle ist voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres zu rechnen, wenn die eingegangenen Anregungen und Einwände sorgfältig ausgewertet wurden und der Gesetzesentwurf auf dieser Grundlage weiterentwickelt worden ist.

Vorarlberg geht vor.