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Wolf gemäß Maßnahmeverordnung des Landes im Montafon geschossen

Veröffentlichunsdatum
7 August, 2026
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Landesrat Gantner dankt der Jägerschaft für den raschen Einsatz

Gemäß der Maßnahmeverordnung des Landes wurde in der Nacht auf den 3. August innerhalb der betroffenen Jagdgebiete im Montafon ein Wolf erlegt. Das getötete Tier wird zur genetischen Untersuchung weitergeleitet. Mit dem erfolgten Abschuss tritt die Maßnahmeverordnung gemäß § 4 Abs. 2 automatisch außer Kraft.

In den von der Maßnahmeverordnung betroffenen Jagdgebieten im Montafon wurde gemäß der Verordnung des Landes ein Wolf erlegt. Dem Abschuss vorausgegangen war der Riss eines Jungrinds auf einer Alpe im Gemeindegebiet von Tschagguns. Mutmaßlich ist das Tier auch für den Tod eines Esels und mindestens eines weiteren Rinds in der Folgenacht verantwortlich.

Auf Grund dieser Gefährdung für den Nutztierbestand auf den Alpen erließ das Land die entsprechende Maßnahmeverordnung zur Entnahme des Schadwolfes.

Wildökologe Hubert Schatz bestätigt den erfolgreichen Abschuss vor Ort: „Der Wolf konnte auf angemessene Distanz weidgerecht und schmerzfrei entnommen werden.“

„Dieser Wolfsabschuss ist ein bedeutendes Signal. Eine funktionierende Alpwirtschaft ist mit einer Wolfspräsenz nur schwer vereinbar“, betont Landesrat Christian Gantner und dankt den Jägerinnen und Jägern für ihre Bereitschaft und ihren Einsatz: „Unsere Wolfsmanagementverordnung und insbesondere die verlässliche Mithilfe der Jägerschaft haben dieses schnelle und konsequente Handeln ermöglicht. Wir sind auf dem richtigen Weg, um den Schutz unserer Älplerinnen und Älpler sowie ihrer Nutztierbestände auch weiterhin konsequent sicherzustellen.“

Vorarlberg geht vor.