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Heizkostenzuschuss PLUS

für bis zu 60.000 Vorarlberger Haushalte

Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht. Mit dem heuer vom Bund einmalig an die Länder vergebenen Zweckzuschuss zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten wird die Förderung des Landes nochmals aufgestockt. Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls 330 Euro, sodass einkommensschwache Haushalte für die laufende Heizperiode 2022/2023 in Summe 660 Euro ausbezahlt bekommen. Zudem gelten für den Heizkostenzuschuss PLUS höhere Einkommensgrenzen, um damit eine deutlich erweiterte Zielgruppe zu erreichen. Die Entlastung soll bis in die untere Mittelschicht reichen und somit rund 40 Prozent der Vorarlberger Haushalte zugute kommen, betonte Landeshauptmann Markus Wallner im Pressefoyer am Dienstag, 28. Februar.

Die Verbesserung des Heizkostenzuschusses ist ein wichtiger Bestandteil des mit weiteren Maßnahmen – beim Familienzuschuss, bei der Wohnbeihilfe und bei den Kinderrichtsätzen der Sozialhilfe – in Vorarlberg umgesetzten Anti-Teuerungspakets, so Landeshauptmann Wallner. Der Vorarlberger Anteil an den vom Bund zur Verfügung gestellten Zweckzuschuss-Mitteln, um gestiegene Wohn- und Heizkosten abzufedern, beträgt 20,13 Millionen Euro. „Unser erklärtes Ziel ist es, dass der Heizkostenzuschuss PLUS möglichst zeitnah und unkompliziert bei den bezugsberechtigten Haushalten ankommt. Deshalb greifen wir bei der Abwicklung im Wesentlichen auf die bestehenden Strukturen des bestens bewährten Heizkostenzuschusses des Landes zurück“, erklärte Wallner.

Für den laufenden Winter haben ca. 15.000 Vorarlberger Haushalte den landeseigenen Heizkostenzuschuss beantragt. Für den Heizkostenzuschuss PLUS werden bis zu 60.000 Haushalte anspruchsberechtigt sein, denn für dessen Bezug gelten zum einen höhere (Netto-)Einkommensgrenzen. Mit dem „Heizkostenzuschuss PLUS“ sollen dementsprechend breite Teile der Bevölkerung erreicht werden. Deshalb wurden die Einkommensgrenzen auf folgende (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt ausgeweitet:
1 Person 1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro

Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei.

Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss PLUS?
Der „Heizkostenzuschuss PLUS“ kann bei der Gemeinde beantragt werden und wird ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt.
Jene Haushalte, die den Heizkostenzuschuss des Landes bereits erhalten haben, wird der „Heizkostenzuschusses PLUS“ automatisch überwiesen.
Haushalte mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.

Ab wann kann angesucht werden?
Der Heizkostenzuschuss PLUS kann vom 6. März bis zum 31. Mai 2023 beantragt werden.

"Um die gestiegenen Heizkosten abzufedern, erhalten breite Teile der Bevölkerung somit 330 Euro an Unterstützung. Einkommensschwachen Haushalten wird mit dem Heizkostenzuschuss und dem Heizkostenzuschuss PLUS mit insgesamt 660 Euro unter die Arme gegriffen. Damit leisten wir als Land Vorarlberg einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Abfederung der Teuerung", so Landeshauptmann Wallner abschließend.
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