Sowohl im morgigen Rechtsausschuss als auch im Bildungsausschuss steht die umfassende Förderung unserer Kinder im Kindergarten und in der Schule im Mittelpunkt der Debatten. „Im Bereich der Sprachförderung steht ein breites und tragfähiges Angebot zur Verfügung. Pädagoginnen und Pädagogen erfüllen diese Aufgabe mit großem Einsatz. Das Land Vorarlberg unterstützt Lernangebote und sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig sind auch die Eltern gefordert, der deutschen Sprache im täglichen Leben Raum zu geben und aktiv mitzuwirken, damit Kinder sprachlich wachsen können. Hier braucht es ein verbindliches Miteinander, damit jedes Kind die Chance bekommt, den Anschluss zu halten“, erläutert Klubobfrau Veronika Marte eine gemeinsame Initiative der beiden Regierungsfraktionen. Für Marte ist klar, dass die Mitwirkung der Eltern auch eine Verpflichtung darstellt: „Wer sich als Elternteil dieser Aufgabe entzieht, muss mit Sanktionen rechnen!“
Im Rechtsausschuss unter der Leitung von VP-Landtagsabgeordnetem Clemens Ender wird das „Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulgesetzes“ diskutiert. „Schulen können Deutschförderkurse künftig flexibler an den jeweiligen standortspezifischen Bedarf und an die pädagogischen Herausforderungen anpassen. Damit wird es möglich, unterschiedliche Rahmenbedingungen an den Schulen – etwa im Hinblick auf Ressourcen, Personalstruktur, Zusammensetzung der Schülerschaft und regionale Besonderheiten – gezielter und wirksamer zu berücksichtigen“, berichtet Klubobfrau Marte. Auch die Sommerschule wird für die Deutschförderung weiter ausgebaut: „Die Sommerschule soll intensiv für die Sprachförderung in Deutsch genutzt werden. Die Teilnahme daran wird für außerordentliche Schülerinnen und Schüler der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse verpflichtend“, informiert die Klubobfrau.
Im Finanzausschuss wird zudem das zwischen Land und Gemeindeverband akkordierte Gemeindepaket mit den nötigen finanziellen Mitteln dotiert. „Die Eckpunkte der Reformpartnerschaft stehen. Im Ausschuss schaffen wir die notwendigen finanziellen Weichenstellungen für die vereinbarte Soforthilfe für die 96 Gemeinden. Diese wird für spürbare finanzielle Entlastung sorgen“, so Marte weiter. Die Landesregierung wird daher vom Landtag ermächtigt, ein zusätzliches Darlehen in der Höhe von 20 Millionen Euro aufzunehmen, um die Reformagenda von Land und Gemeinden zu finanzieren.