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Sieber übergibt Petition zum Erhalt des Bezirksgerichts Bezau

Veröffentlichunsdatum
26 Juni, 2026
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Der Vorarlberger Nationalrat Norbert Sieber übergab eine Petition zum dauerhaften Erhalt des Bezirksgerichts Bezau an den Zweiten Präsidenten des Nationalrates, Peter Haubner. Anlass sind aktuelle Überlegungen des Bundesministeriums für Justiz, Bezirksgerichtsstandorte in Österreich zu reduzieren. Für Sieber ist klar: „Das Bezirksgericht Bezau ist für den gesamten Bregenzerwald ein wichtiger Standort der Bürgernähe. Wer den ländlichen Raum stärken will, darf staatliche Präsenz nicht Schritt für Schritt aus den Regionen abziehen.“

Besonders ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität wären von einer Verlagerung an einen weiter entfernten Standort stark betroffen. Eine Zentralisierung möge auf dem Papier Einsparungen versprechen, führe in der Praxis aber zu längeren Anfahrtswegen, höherem Zeitaufwand und einer Verschlechterung des Zugangs zur Justiz. „Der Rechtsstaat muss für die Menschen erreichbar bleiben. Bürgernahe Rechtsprechung ist kein Luxus, sondern ein Grundpfeiler verlässlicher öffentlicher Versorgung“, so Sieber.

Das Bezirksgericht Bezau erfüllt seit Jahrzehnten eine wichtige Aufgabe für die Bevölkerung des gesamten Bregenzerwaldes. Der Standort verfügt über funktionierende Infrastruktur und arbeitet effizient und verlässlich. Bereits in der Vergangenheit wurde seine Zukunftsfähigkeit mehrfach geprüft. Auch das Land Vorarlberg hat sich wiederholt zum Erhalt des Standorts bekannt. Weiters unterstützen alle 24 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Bregenzerwaldes das Anliegen mit der Unterzeichnung der Petition. „Es gibt gute Gründe für Bezau. Diese Gründe müssen in Wien gehört werden“, stellt Sieber klar.

Mit der Petition soll der Druck für den Erhalt des Bezirksgerichts Bezau erhöht und ein klares Signal aus der Region gesetzt werden. Gefordert werden der dauerhafte Erhalt des Standorts, die Berücksichtigung der besonderen geografischen und regionalen Gegebenheiten des Bregenzerwaldes, die Sicherstellung wohnortnaher Justizdienstleistungen sowie transparente und nachvollziehbare Kriterien für allfällige Reformüberlegungen.

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